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Allgemeine Grundsätze

Die Norm EN 13120 erstreckt sich auf alle Innenjalousien, die an solchen Stellen installiert sind, wo sie für Kinder im Alter zwischen 0 und 42 Monaten zugänglich sind, wie in Wohnungen, Familienhäusern, Hotels, Krankenhäusern, Kirchen, Geschäften, Schulen und allgemein in allen öffentlichen Räumen. Die Innenjalousien, bei denen es keine gefährlichen Schleifen des Betätigungsmechanismus gibt, gelten als solche, die diese Norm erfüllen.

Die Norm erstreckt sich allerdings nicht auf Orte, wo man nicht von einem Zutritt von Kindern ausgehen kann, wie Büroräume, Produktionshallen, Labors u.ä. In diesem Fall muss das Produkt mit einem Hinweis mit dem folgenden Text versehen sein: „Das Produkt ist zum Einbau in Räumen bestimmt, wo man nicht von einem Zutritt für Kinder ausgeht“.

Die Gefahr des Sich-Erwürgens eines Säuglings und kleiner Kinder besteht dort, wo eine erreichbare Schnur (Schnüre), welche zur Innenblende gehört, eine gefährliche Schleife bilden kann und /oder es die Gefahr einer Verschlingung gibt.Gefährliche Schleifen können durch ein Ziehen der Schnüre und/oder Innenschnüre entstehen.

Eine komplette Beseitigung der Gefahr des Sich-Erwürgens kann am besten dadurch erreicht werden, dass die Schnur außerhalb der Reichweite der Kinder gehalten wird. Soll die Schnur zur Betätigung der Innenblende dienen, dann muss die Gefahr des Sich-Erwürgens dadurch minimiert werden, dass jede gefährliche Schleife beseitigt wird, und zwar durch die Verwendung des Systems für das Reißen oder durch die Verwendung eines befestigten Spannsystems

System für das Reißen

Die Länge der Hochziehschnur muss wie folgt begrenzt sein:

  • Sofern die Montagehöhe nicht spezifiziert ist, dann wird die Länge des Ziehseils weniger oder gleich 2/3 der Höhe der Blende sein.
  • Ist die Montagehöhe angegeben, dann wird der Abstand zwischen dem Fußboden und dem unteren Ende des Ziehseils mindestens 0,6 m betragen.

Die gefährliche Schleife muss im Laufe der allmählichen Wirkung einer Belastung von 6 kg oder spätestens innerhalb von 5 Sekunden nach Beginn der Wirkung gelöst werden.

Befestigtes (festes) Spannsystem

Das befestigte Spannsystem verhindert, dass die Kettenschleife locker wird. Dies wird durch die Montage einer befestigten Haltevorrichtung in dem höchstmöglichen Abstand vom Betätigungsmechanismus erreicht. Der Abstand zwischen zwei Strängen der Schleife darf nicht größer als 50 mm an der Stelle des Ausgangs aus der festen Spannvorrichtung sein und gleichzeitig müssen die Hochziehschnüre wie folgt begrenzt sein:

Sofern die Installationshöhe nicht spezifiziert ist und sofern die Höhe der Blende weniger oder gleich 2,5 m ist, dann muss die Länge der Hochziehschnur weniger oder gleich 1 m sein.

Sofern die Installationshöhe nicht spezifiziert ist und sofern die Höhe der Blende 2,5 m überschreitet, dann muss die Länge der Hochziehschnur weniger oder gleich der Höhe der Blende sein, bei Abrechnung des Werts 1,5 m.

Ist die Installationshöhe spezifiziert, dann wird der Abstand zwichen dem Fußboden und dem unteren Teil der Betätigungsschnur mindestens 1,5 m betragen.

Eine Beschreibung von technischen Komponenten, die wir zu unseren Innenjalousien und –rollos liefern, führen wir im Teil Schutzsysteme an.

Die Informationen auf diesen Webseiten besitzen nur einen informativen Charakter und dienen als allgemeine Einführung in diese Problematik. Die einzigen Bindung Dokumente sind die gültigen Versionen der EN 13120. Die Gesellschaft ISOTRA ist für eventuell fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen nicht verantwortlich. Die Gesellschaft ISOTRA ist ebenfalls nicht für Schäden verantwortlich, die auf ein Sich-Verlassen nur auf diese Informationen zurückzuführen sind.